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Vereinsregister & Beschwerderecht
Das Kammergericht Berlin entschied mit Beschluss vom 20.08.2020 [Aktenzeichen 22 W 8/20], dass einfache Mitglieder kein Beschwerderecht beim Registergericht gegen Eintragung im Vereinsregister haben, obwohl dabei ein Satzungsverstoß vorlag.
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KG Berlin Urteil, 20.08.2020
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