Der Bundesrat hat am 18.12.2020 in seiner 998. Sitzung unter TOP 31 dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020, Drucksache 746/20) zugestimmt.
Unsere Partnerin, Frau Rechtsanwältin Vanessa Ulfig, hat auf dem Fachportal „anwalt.de“ den Aufsatz „Gemeinnützigkeitsreform 2021: Erhöhung der Aufwandspauschalen im Ehrenamt“ veröffentlicht.
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Web-Links
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Drucksache 746/20
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