Praxistipp & Vorsteuerabzug

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Fast allen gemeinnützigen Organisationen ist gemein, dass sie sowohl unternehmerische als auch nichtunternehmerische Aktivitäten entfalten. Für Ausgaben, die in dem Kontext anfallen, möchte man gern den Vorsteuerabzug geltend machen. Das setzt aber voraus, dass diese Ausgaben mit steuerpflichtigen Einnahmen des Vereins in Zusammenhang stehen. Weil das oft nur teilweise der Fall ist, ist häufig eben auch nur ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich.

Der Vorsteuerabzug bei Vereinen: Diese Basics sollten Sie kennen

Wir erklären Ihnen, wie man Vorsteuern aufteilt und den Abzug auch in Aufteilungsfällen optimiert.

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