Sportstättenvermietung & gGmbH-Gesellschafter

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Das Finanzministerium Schleswig-Holstein (FinMin SH) hat sich zu der Frage geäußert, ob bei der kurzfristigen Vermietung einer Golfanlage von einer GmbH eine analoge Unterscheidung in Mitglieder/Nichtmitglieder wie bei einem Verein zu treffen ist.

Quelle   FinMin SH am 08.07.2024 mit Körperschaftsteuer-Kurzinformation 2024 Nr. 4 [Aktenzeichen VI 314 - S 0186 a-005].