USt & Online-Dienstleistungen

Datum:

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Verwaltungsanweisungen zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten veröffentlicht.

Quelle   BMF-Schreiben 29.04.2024.

Umsatzsteuerliche Einordnung

Veranstaltungen im Bereich der Kunst und Kultur, aber auch auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Bildung, des Sports oder der Unterhaltung werden zunehmend nicht nur in Präsenz, sondern auch über das Internet angeboten. In diesen Fällen ist zu klären, inwieweit Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen anwendbar sind.

Die neuen Verwaltungsanweisungen sind bereits in allen offenen Fällen anzuwenden. Für Leistungen, die vor dem 01.07.2024 bewirkt werden, gibt es eine Nichtbeanstandungsregelung.