Veruntreuung & Beamtenstatus

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Wer ehrenamtlich als Vorstandsmitglied und Schatzmeister tätig ist, muss bei Pflichtverstößen mit beruflichen Konsequenzen rechnen. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof München (VGH) ging es um die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Quelle VGH München, Urteil 20.03.2024 [Aktenzeichen 16a D 22.2572].

Fehlverhalten im Ehrenamt kann den Beamtenstatus gefährden

Der Schatzmeister eines Fördervereins hatte sich über Jahre hinweg Geld des Vereins auf sein eigenes Konto überwiesen und verbraucht. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den so entstandenen Schaden des Vereins auf fast 130.000 €. Der Schatzmeister wurde wegen Untreue und Urkundenfälschung rechtskräftig verurteilt. Vertuscht hatte er diese Entnahmen nämlich mit unrichtigen Gewinn- und Verlustrechnungen sowie unechten Kontoauszügen. Seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wurde mit dieser „außerdienstlichen Pflichtverletzung“ begründet. Der VGH hat diese Disziplinarmaßnahme als rechtens beurteilt. Ein solches Fehlverhalten sei in besonderem Maße geeignet, das Vertrauen in einer für sein Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen, und daher als Dienstvergehen zu bewerten.

Hinweis   Der Einwand des Beklagten, die Untreuehandlungen seien ihm mangels ausreichender Kontrollmechanismen innerhalb des Vereins leichtgemacht worden, führte nicht zu einem mildernden Umstand.