Wirtschafts-Identifikationsnummer

Datum:

Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 zugeteilt. Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. ebenfalls bestehen.

Hinweise zur Zuteilung

Die W-IdNr. wird ab November 2024 stufenweise vergeben. Die Zuteilung erfolgt ohne Antrag entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER Benutzerkonto.

Wer bis Ende November 2024 noch keine W-IdNr. mitgeteilt bekommen hat, hat keine Nachteile. Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional.

Das BZSt stellt auf seiner Homepage umfangreiche Informationen zur Verfügung.