Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechtsreform - Was bedeutet dies für Ihre Praxis?
Der Bundesrat hat am 18.12.2020 die Gemeinnützigkeitsreform gebilligt. Wesentliche Änderungen sind:
- Erhöhungen der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
- Erleichterung der Mittelweitergabe zwischen steuerbegünstigten Körperschaften
- Anhebung der Freigrenze für Erlöse aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- Begünstigung von Kooperationen nach § 57 Abs. 3 AO
In dieser Veranstaltung präsentieren wir Ihnen in Kürze die wesentlichen Änderungen und was Sie in Ihrer Praxis anpassen sollten.
Exkurs: Darstellung der wichtigsten Punkte der geplanten Stiftungsreform.
- Erhöhungen der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
- Erleichterung der Mittelweitergabe zwischen steuerbegünstigten Körperschaften
- Anhebung der Freigrenze für Erlöse aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- Begünstigung von Kooperationen nach § 57 Abs. 3 AO
In dieser Veranstaltung präsentieren wir Ihnen in Kürze die wesentlichen Änderungen und was Sie in Ihrer Praxis anpassen sollten.
Exkurs: Darstellung der wichtigsten Punkte der geplanten Stiftungsreform.
Datum / Ort: Mittwoch, 24.02.2021 - 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
/ via Teams
Zielgruppe: Vorstände und Geschäftsführer von gemeinnützigen Körperschaften
Referent: Carsten Leverenz
Kosten: 55 €
Anmeldefrist: 23.02.2021 - 12:30 Uhr
Die Veranstaltung ist begrenzt auf 24 Teilnehmer!