Unsere Leistungen

Hinweisgeberschutz

Whistleblower- / Hinweisgebersystem

Hinweisgeber in Unternehmen und Behörden werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) besser geschützt. Für die Aufdeckung von Fehlverhalten von durch Mitarbeiter begangene Straftaten oder Menschenrechtsverletzungen müssen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigte, egal welcher Rechtsform (z.B. Stiftungen, Vereine, gGmbH usw.), Behörden und Gemeinden ein internes System für vertrauliche Hinweise bereitstellen. Ziel ist ein verbesserter Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien, wie bspw. Entlassung. Sofern keine interne Meldestelle vorhanden ist, die Kommunikation von Hinweisen behindert oder die Vertraulichkeit des Hinweisgebers nicht bewahrt wird, drohen Bußgelder bis zu 500.000 EUR. Die Vertraulichkeit des Hinweisgebers hat oberste Priorität und insofern muss die Meldestelle datenschutzkonform eingerichtet werden.

Übernahme Ihrer internen Meldestelle

Wir bieten die Übernahme Ihrer internen Meldestelle an, um die datenschutzkonforme Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes sicherzustellen. Eine interne Meldestelle ist eine wichtige Einrichtung, um Whistleblower zu schützen und Missstände in Unternehmen aufzudecken. Der Vorteil bei einer Auslagerung auf eine Ombudsperson ist, dass die interne Meldestelle unabhängig und neutral ist, um eine effektive Meldung von Missständen zu gewährleisten. Wenn eine interne Meldestelle vom Unternehmen selbst betrieben wird, besteht das Risiko, dass Mitarbeiter Bedenken haben, ihre Meldungen einzureichen, da sie befürchten, dass ihre Meldungen nicht vertraulich behandelt werden oder dass sie möglicherweise negativ beeinflusst werden. Es ist daher ratsam, eine unabhängige und neutrale Stelle mit der Betreuung der internen Meldestelle zu beauftragen.

Als Ombudsperson bieten wir Ihnen als Meldekanäle verschiedene Möglichkeiten: Telefon, E-Mail, die Möglichkeit von barrierefreien Zugängen zum Briefkasten bzw. persönlichen Treffen sowie ein digitales und anonymes Hinweisgebersystem. Unser digitales Hinweisgebersystem ist revisions- und gerichtsfest.

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Compliance-/Whistleblowing-Richtlinie

Wir bieten Unterstützung bei der Erstellung Ihrer individuellen Compliance-/Whistleblowing Richtlinie an. Eine Compliance-Richtlinie ist ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Compliance-Programms. Sie legt die Verhaltensstandards und -regeln fest, die von allen Mitarbeitern und Führungskräften eines Unternehmens befolgt werden müssen, um sicherzustellen, dass das Unternehmen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften agiert. Eine Whistleblowing-Richtlinie legt die Verfahren fest, die Mitarbeiter befolgen müssen, wenn sie Bedenken hinsichtlich Fehlverhaltens oder Verstößen gegen Gesetze und Vorschriften haben. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Richtlinien. Wir stellen sicher, dass Ihre Richtlinien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und dass Ihre Mitarbeiter geschützt sind.

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Informationsschreiben & Datenschutzerklärungen

Sie betreiben eine interne Meldestelle und benötigen Unterstützung bei Vertraulichkeitsverpflichtungen, Informationsschreiben nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung oder Ihrer Datenschutzerklärung? Unser Expertenteam bestehend aus Rechtsanwälten und Datenschutzbeauftragten berät Sie gern.

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Mitarbeiter­schulungen von Meldestellen

Die mit dem Betrieb der internen Meldestelle betrauten Mitarbeiter müssen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt jedoch keine spezifischen Schulungsanforderungen vor. Es ist jedoch ratsam, dass die Schulung der Mitarbeiter, die für den Betrieb der internen Meldestelle verantwortlich sind, auf die spezifischen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.

In der Schulung lernen die Mitarbeiter, wie sie Meldungen entgegennehmen, prüfen und bearbeiten können. Sie lernen auch, wie sie sicherstellen können, dass Meldungen vertraulich behandelt werden und wie Whistleblower geschützt werden. Die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung oder die Weitergabe von Informationen an behördliche Stellen kann schnell die Hinweisgeber „enttarnen“. Ob und wie man die Hinweisgeber schützt und zuvor ggf. über die Weitergabe der Informationen informieren muss, wird ebenso thematisiert wie ein optimales Löschkonzept nach der Datenschutz-Grundverordnung.

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