Lob, Kritik & Anregungen

Auch wenn die Themen Digitalisierung und künstliche Intelligenz in aller Munde sind, steht in der Gem.Gruppe der Mensch im Vordergrund: „Irren ist menschlich“ und kann auch leider bei Einsatz von qualifiziertem Personal vorkommen. Sollten Sie wider Erwarten mit den Dienstleistungen aus unserem Hause nicht zufrieden sein, Sie Lob aussprechen oder einfach Ihrem Ärger Abhilfe verschaffen möchten, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere MandantenManagerin.

Sollte einmal durch einen Fehler etwas falsch gelaufen oder gar ein Schaden entstanden sein, werden wir gemeinsam mit Ihnen die Fehler korrigieren und eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung suchen! Hierbei ist dabei jedoch zwischen einem korrigierbaren Fehler und einem Schaden zu unterscheiden. Nicht jeder Fehler ist ein Schaden!

Korrigierbare Fehler

  • Ein zu viel oder zu wenig ausgezahltes Gehalt ist ärgerlich, vor allem für die betroffenen Mitarbeiter, kann jedoch i.d.R. mit den folgenden Gehaltsabrechnungen korrigiert werden.
  • Auch eine fehlerhafte Steuerberechnung ist im Nachhinein korrigierbar und stellt nicht zwingend einen Schaden dar. Denn die korrekte Steuer ist in jedem Fall zu entrichten; die ursprüngliche Steuerberechnung ist zwar bedauerlicherweise falsch, führt aber zu keinem finanziellen Schaden.
  • Gemeinsam sind wir stark: Wir erbringen weisungsgebundene Dienstleistungen für Sie die immer eine Kontrolle nach dem 4-Augen-Prinzip erfordern. Denn nur Sie kennen Ihre Einrichtung sowie die Sachverhalte allumfassend.

 

Was ist ein Schaden und wie erfolgt eine Schadensregulierung?

  • Zur Fehlerbehebung und ggf. Schadensmeldung sollten Sie zunächst den Fehler mit dem zuständigen Sachbearbeiter in unserem Hause besprechen. Denn alle Kollegen der Gem.Gruppe wollen aus möglichen Fehlern lernen und die Erkenntnisse aus einer offenen Fehlerkultur für alle Beteiligten nutzbar machen. Darüber hinaus können Sie sich immer an unsere Mandanten Managerin wenden.
  • Hat der Fehler, den wir zu vertreten haben, zu einer finanziellen Einbuße bei Ihnen geführt?
  • Falls ja haben alle Beteiligten eine Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht: Im ersten Schritt ist derjenige in Anspruch zu nehmen, der aufgrund des Fehlers einen finanziellen Vorteil erlangt hat. Auf den Punkt: Ein Arbeitnehmer muss z.B. eine Überzahlung an seinen Arbeitgeber erstatten!
  • Sollte ein finanzieller Schaden verbleiben, benötigen wir im nächsten Schritt für die Zusammenarbeit mit unserem Haftpflichtversicherer von Ihnen eine schriftliche Schadensmeldung, in der der Haftungsanspruch dargelegt wird sowie eine kurze Sachverhaltsschilderung an die unten genannte E-Mail-Adresse.

 

MandantenManagerin & Beschwerdemanagement

E-Mail: kanzlei@gem-gruppe.de

Telefon: Frau Nadine Kalipke, 04193 / 9863-289